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Daten für die Ausstellung eines Energiepasses, verbrauchsorientiert
Gebäudeenergieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs für
29,00 Euro (für alle Wohngebäude).
Sie können auch zusätzliche Original-Ausfertigungen des Ausweises sowie eine Ausfertigung im PDF-Format mitbestellen.
Schritt 1: Formular ausfüllen
Schritt 2: Zahlungsweise auswählen (Vorkasse, Rechnung, Paypal)
Schritt 3: Der Energiepass kommt mit der Post zu Ihnen
Wichtig:
Dieses Formular wird für die Beantragung zur Ausstellung des Verbrauchsausweises ab dem 01.10.2008 nur noch für folgende Wohngebäude zur Verfügung gestellt:
1. Wohngebäude, für die ein Bauantrag ab dem 01.11.1977 gestellt wurde oder
2. ältere Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohnungen
Für alle anderen Gebäude haben wir ein neues Formular bereitgestellt.
Stand: 09.12.2008
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webmaster@rene-bienek.de
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© Copyright 2001
René Bienek
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Deutsche Energieagentur (dena)
Anleitung im Download
Ausfüllhilfe zum Formular 
Verbrauch Lagerbrennstoffe 
Grundsätzliches
Wohngebäude im Sinne der EnEV 2007 sind alle Wohngebäude mit bis zu höchstens 10 Prozent Gewerbeflächenanteil. Arztpraxen, Büros, Kanzleien mit wohnähnlicher Nutzung werden dabei wie Wohnungen behandelt. Denkmalgeschützte Gebäude und kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis. Für Fereien- oder Wochenendhäuser betsehen Ausnahmeregelungen.
Alle Angaben beziehen sich auf das gesamte Gebäude.
Für den Energieverbrauch sind alle Wärmeerzeuger heranzuziehen. Vergessen Sie deshalb nicht den Verbrauch z.B. von Zusatzfeuerstätten, wie Kachelöfen, Herde, Kamine, Kaminöfen, Öleinzelöfen etc. mit anzugeben.
Zum Formular
Pflichtfelder
Alle gelb hinterlegten Felder sowie die Tabellen für die Verbrauchserfassung in der erforderlichen Anzahl müssen ausgefüllt werden. Bitte machen Sie Ihre Angaben sorgfältig. Mit dem Absenden des Formulars bestätigen Sie die richtigkeit Ihrer Angaben.
E-Mail
Bitte geben Sie zur Überprüfung Ihre E-Mail Adresse zwei mal ein.
Daten zum Gebäude
Wenn die Objektanschrift mit der Ihrer Anschrift als Auftraggeber übereinstimmt, können Sie mit Klick auf den Schalter
Daten übernehmen
die bereits erfassten Daten in die entsprechenden Felder übernehmen.
Fläche
Die Option Nutzfläche (EnEV) verwenden Sie bei vorliegender Berechnung gemäß EnEV (in der Regel bei Neubau ab 2002).
Für alle anderen Gebäude verwenden Sie bitte immer die Wohnflächenangabe.
Die Wohnfläche ist die nach der Wohnflächenverordnung oder die auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Regeln der Technik zur Berechnung von Wohnflächen ermittelte Fläche.
Wenn Sie nicht auf eine Wohnflächenberechnung zurückgreifen können, holen Sie sich ggf. fachlichen Rat zur Bestimmung der Wohnfläche.
Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist noch anzugeben, ob der Keller beheizt oder unbeheizt ist.
Keller beheizt
Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist noch anzugeben, ob der Keller beheizt oder unbeheizt ist. Kellerräume gehören in der Regel nicht zur Wohnfläche. Beziehen Sie diese bitte daher nicht in die Wohnfläche mit ein. Sollte sich im Keller bzw. Souterrain eine Wohneinheit oder normal beheizte Wohnräume (Kinderzimmer, Bad, Büro, Gästezimmer etc.) befinden, rechnen Sie die Fläche zur Wohnfläche und geben bei „Keller beheizt“ nein an.
Leerstand
Der Leerstand ist über den anzugebenen Energiebezugs- zeitraum von 3 Jahren in Prozent anzugeben. Für die Berechnung des Leerstandes können Sie über den Link hinter dem Eingabefeld ein neues Fenster mit einem Berechnungs-
formular öffnen. Das Ergebnis dieser Berechnung übernehmen Sie dann bitte in dem vorgesehenen Feld (bitte nicht schätzen).
Anlass
Wenn keine gesetzliche Pflicht entsprechend der wählbaren Anlässe besteht, geben Sie bitte "sonstiges/freiwillig" an. Die gesetzliche Pflicht beginnt für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden ab 01.07.2008, für danach errichtete ab 01.01.2009.
Gebäudehülle/Anlagentechnik
Diese Informationen werden für die Modernisierungsempfehlungen benötigt, die auf Seite 5 des Energieausweises dargestellt werden. Diese sind begleitende Empfehlungen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen, ohne die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.
Sie erstzen keine detaillierte Energieberatung! Es besteht zudem keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen.
Sind keine Modernisierungs-empfehlungen möglich, wird dies festgehalten. Dies kann z.B. der Fall sein, bei neueren Gebäuden oder Altbauten bei denen schon umfangreichere Modernisierungs-maßnahmen umgesetzt wurden.
Verbrauchsdaten
Warmwasser
Zu Punkt 2 (Messwert):
Wenn zum Beispiel innerhalb der Wärmeabrechnung eines externen Abrechnungsunternehmens der Anteil des Warmwassers an der gesamten Energiemenge angegeben ist, wählen Sie das entsprechende Optionsfeld aus und geben die Menge(n) in der Tabelle für die Verbrauchserfassung an.
Beim Verbrauch ist zum einen der Gesamtenergieverbrauch, also Heizung inklusive der eventuell enthaltenen Warmwasserbereitung
und zum anderen der Anteil, der allein auf die Warmwasserbereitung entfällt separat anzugeben.
Für die Verbrauchsabrechnung wird ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens drei Jahren benötigt. Daher ist es möglich, dass Sie mehr als drei Abrechnungszeiträume erfassen müssen. Der Beginn jeder neuen Abrechnungsperiode muss an die vorige unmittelbar anschließen, darf also keine Lücken aufweisen.
Es ist eine taggenaue Angabe erforderlich.

Zuerst erfassen Sie Brennstoffart und Einheit.
Den Umrechnungsfaktor, den Heiz- oder Brennwert des Erdgases finden Sie in Ihrer Gasabrechnung. In der Regel handelt es sich bei dem Umrechnungsfaktor um den Brennwert. Wenn Sie das nicht herausbekommen, nennen Sie den Erdgaslieferanten, damit die nötigen Informationen zum Erdgas eingeholt werden können. .
Die jeweiligen Mengen sind dann je Zeitraum in der Tabelle für die Verbrauchserfassung anzugeben. Diese entnehmen Sie dabei bitte Ihren Brennstoffrechnungen oder Wärmedienstabrechnungen externer Dienstleister (Ista, Brunata etc.) Bitte geben Sie die Werte ohne Nachkommastellen an.
Bitte geben Sie den Verbrauch für Warmwasser vorzugsweise in Kilowattstunden oder aber in Kubikmeter an. Wenn Sie die Menge Warmwasser in Kubikmeter angeben, wird zusätzlich die mittlere Warmwassertemperatur benötigt.
Einheiten

l=Liter
m³=Kubikmeter
kWh= Kilowattstunde
MWh=Megawattstunde
kg=Kilogramm
rm=Raummeter
Scbm=Schüttkubikmeter
Zweites Heizsystem

Die einzelnen Wohnungen werden unterschiedlich beheizt. Entweder handelt es sich um verschiedene Energieträger oder die Abrechnungszeiträume sind nicht identisch.
Beispiele:
1. Einfamilienhaus mit Gasheizung und benutzter Zusatzfeuerstätte
2. Zweifamilienhaus mit einer Gasheizung und einer Stromheizung in der zweiten Wohnung
3. Dreifamilienhaus mit Stromheizungen je Wohnung. Die Stromablesung einer Wohnung erfolgt zu einem anderen Zeitpunkt
(Durch Bewohnerwechsel hat man häufig kürzere Abrechnungszeiträume)
Machen Sie also analog zum ersten System die gleichen Angaben. Zu beachten ist aber, dass sich die Abrechnungszeiträume beider Systeme mindestens
drei zusammenhängende Jahre überschneiden müssen.
Beispiel:
3-Familienhaus mit separater Beheizung je Wohnung:
1. Heizsystem (Gasetagenheizung)
01.01.2004-31.12.2004
01.01.2005-31.12.2005
01.01.2006-31.12.2006
2. Heizsystem (Stromheizung)
05.10.2003-07.07.2004
08.07.2004-12.07.2005
13.07.2005-17.10.2006
18.10.2006-25.05.2007
3. Heizsystem (Gasetagenheizung)
01.05.2003-30.04.2004
01.05.2004-30.04.2005
01.05.2005-30.04.2006
01.05.2006-30.04.2007
Alle drei Systeme enthalten den geforderten 3-Jahreszeitraum:
01.01.2004-31.12.2006
Achtung:
Bei exakt gleichen Abrechnungs-zeiträumen und gleichem Energieträger brauchen Sie die Verbräuche nicht separat erfassen. In diesem Fall können Sie die Verbräuche der Systeme je Abrechnungszeitraum einfach addieren.
Tipp: Wenn in Ihrer Immobilie mehr als 2 Heizsysteme zu erfassen sind, wechseln Sie bitte zum Formular für bis zu 10 Heizsysteme.
Foto

Sie sollten mindestens ein Foto übertragen, dass eine Dateigröße von 50 bis max. 100 kB besitzt. Dieses Foto wird dann auf der ersten Seite Ihres Energiepasses eingedruckt. Alle weiteren sollten geringe Dateigrößen (30 bis 60 kB) haben, um die Uploadzeit kurz zu halten.
Achtung: bei Dateigrößen über 1MB kann das Formular nicht gesendet werden..
Bestellen
Mit "Bestellen" wird der Bestellvorgang abgeschlossen.
Bitte warten Sie unbedingt auf die Antwortseite.
Der Vorgang kann ja nach Anzahl der Bilddateien einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mit dem Schalter Bestellen erteilen Sie einen verbindlichen
Auftrag zur Ausstellung eines Gebäudeenergiepasses für Wohngebäude (verbrauchsorientiert). Der ausgestellte Energiepass entspricht allen gesetzlichen
Anforderungen sowie den begleitenden technischen Normen und ist 10 Jahre gültig
Nach erfolgreicher Übermittlung werden die Daten überprüft. Wenn alles in Ordnung ist erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail mit den Details zur Zahlung.
Keine Sorge!
Wenn nach der Übermittlung Ihrer Daten noch irgend etwas fehlen sollte oder nicht so richtig zusammenpasst, wird das Problem zunächst per E-Mail gelöst.
Der Versand des Energiepasses erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Werktagen nach der Datenübertragung. Bei Vorkasse dem entsprechend nach verbuchtem
Zahlungseingang.
Ausgeliefert wird der Energiepass
(5 Seiten Laser-Farbdruck auf Papier 120 g/m²)
knicksicher im verstärkten Umschlag,
eingelegt in einer hochwertigen Klemm-Mappe aus transparenter Polypropylenfolie mit seitlich schwenkbarer Kunststoffklemme von der Firma Durable.
 
 

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