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Der Gebäudeenergiepass - Begriffe
Energiebedarf
Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegenstandardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden.
Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen.
Energetische Qualität der Gebäudehülle
Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: HT'). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz.
Energieverbrauchskennwert
Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und/oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen.
Gemischt genutzte Gebäude
Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder zwei getrennte Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Ausweise erkennbar (ggf. Angabe "Gebäudeteil").
Stand: 17.11.2007
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webmaster@rene-bienek.de
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© Copyright 2001
René Bienek
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07.11.2008
Stichtag 30.09.2008 für den günstigen Verbrauchsausweis verpasst? Kein Problem. Es wurde ein neues Formular entwickelt, dass auch für Gebäude bis 4 Wohnungen, die mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 errichtet wurden, die Ausstellung des Verbrauchsausweises ermöglicht.
07.11.2008
Update aller Formulare für den Energieausweis.
17.12.2007
Energiepassformulare für den Download (Word, PDF, Excel) wurden überarbeitet. Neu hinzu gekommen ist eine Excel-Arbeitsmappe, die die Erfassung von bis zu fünf Gebäuden ermöglicht.
Aktuelle Versionen hier.
13.11.2007
Neue Zinssätze bei der KfW
28.01.2007
Energie-Ratgeber auf CO2online.net

Aktuelle Energiepreise hier...
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07.12.2008
Der Countdown läuft. Ab 01. Januar 2008 beginnt die Ausweispflicht für alle Wohngebäude,. Bei Neuvermietung oder Verkauf muss dann der Energieausweis vorliegen.
01.10.2007
Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01.10.2007 in Kraft getreten.
05.07.2007
EnEV 2007 beschlossen: Energieausweise werden ab Juli 2008 Pflicht
Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Mehr...
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Unsere Leistungen rund um den Energieausweis werden von einem breiten Kundenstamm in Anspruch genommen. Neben vielen privaten Hausbesitzern zählen natürlich auch Hausverwaltungen zum Kundenstamm.

Nienaber Immobilien GmbH
Kleiner Bruchweg 23
32257 Bünde
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Um unseren Service ständig verbessern zu können, sind wir für Ihre Anregungen und Wünsche immer offen. Viele positive Stimmen haben uns bisher gezeigt, dass wir Erwartungen erfüllen konnten.
Herr M. aus Springe Deister schrieb am 10.12.2007
"Sehr geehrter Herr Bienek,
Ihre Arbeitsweise hat mich sehr beeindruckt. Es war eine Freude, die präzise Darstellung und korrekte Abwicklung zu beobachten und damit zu arbeiten. Ich werde gerne wieder auf Sie zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen P.M"
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01.02.2006
Förderung von Zentralheizungs-anlagen auf Basis von Brennwert-technologie jetzt möglich ...mehr
01.02.2006
Förderung von Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien bis zu einer Höhe von 50.000 Euro ...mehr
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Förderung erneuerbarer Energien
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