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Der Gebäudeenergieausweis
Beim Energieausweis unterscheidet man in den verbrauchs- und den bedarfbasierten. Durch die EnEV ist die Form des Energiepasses genau festgelegt, neben den eigentlichen 4 Seiten, die der Energiepass umfasst, sind für beide Arten die Modernisierungsempfehlungen vorgeschrieben, die auf der Seite 5 des Energieausweises anzugeben sind.
Der Gebäudeenergiepass für Wohngebäude, verbrauchsorientiert
Grundlage für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Jahren.
Dabei wird der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes ermittelt.
Für die Online-Bestellung zum Preis
von 29,00 Euro*.
(unabhängig von der Wohnungsanzahl, inkl. MwSt. und Versand)
Der verbrauchs- orientierte Energiepass kann über die weiter unten angebotenen Online- bzw. PC-Formulare bestellt werden. Die verschiedenen Formulare sind auf die jeweilige Gebäudesituation abgestimmt. Alle notwendigen Hilfestellungen sind integriert. Grundsätzlich ist die Datenübermittlung durch den Grundstückseigentümer an den Aussteller möglich. Deshalb ist der "Verbrauchsausweis" die preiswertere der beiden Möglichkeiten, einen Energieausweis zu erhalten. Allerdings kann ab 01.10.2008 der verbrauchsausorientierte Energieausweis nicht mehr für alle Wohngebäude ausgestellt werden, da nur bis zu diesem Datum die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis besteht. Der Ausweis ist 10 Jahre gültig, so wie es die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vorsieht. Sie benötigen für das Ausfüllen je nach Formularwahl ca. 10-20 Minuten. Zu erfassen sind neben den Energieverbräuchen von mindestens 3 Jahren einige Daten zur Gebäudehülle und zur Anlagentechnik.
Was Sie bekommen, wie der Energiepass aussieht sowie Details zum Ablauf lesen Sie bitte weiter unten auf dieser Seite.
* Preise Stand 01.12.2008. In Abhängigkeit von der Anzahl der zu erfassenden unterschiedlichen Heizsysteme können Zuschläge anfallen.
Formularauswahl
Für die Erfassung und Übermittlung Ihrer Objekt- und Verbrauchsdaten stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
1. sieben verschiedene Online-Formulare
Sie unterscheiden sich in der Anzahl der zu erfassenden Heizungssysteme/Wärmeerzeuger und in der Art der Verbrauchs-
erfassung. Zusätzlich können Sie den Komplettservice nutzen, bei dem Sie nur die Gebäudedaten übermitteln müssen. Die Verbrauchsab-
rechnung(en) für Ihr Gebäude schicken Sie per Post oder Fax.
1 Heizsystem, Erfassung nach Zeiträumen (Standard) 29,00 Euro
2 Heizsysteme, Erfassung nach Zeiträumen 29,00 Euro
1 Heizsystem, Erfassung lagerfähiger Brennstoffe (Zukäufe) 29,00 Euro
2 Heizsysteme, Erfassung lagerfähiger Brennstoffe 29,00 Euro
2 Heizsysteme, Kombination beider Erfassungsarten 29,00 Euro
Formular für die Erfassung von bis zu 10 Heizsystemen ab 29,00 Euro
Komplettservice ab 39,00 Euro
2. PC-Formular (Offline) zum Ausfüllen am PC für Microsoft-Word 
Dieses Formular können Sie herunterladen, am PC ausfüllen und zusammen mit einem Foto per E-Mail zurücksenden.
[zum Download] [Download Muster, 87 kB]
Neu!
PC-Formular (Offline) zum Ausfüllen am PC für Microsoft-Word - Stand 07.12.2008
Dieses Formular können Sie herunterladen, am PC ausfüllen und zusammen mit einem Foto per E-Mail zurücksenden.
-für Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 01.11.1977
-inkl. Prüfung zur 1. Wärmeschutzverordnung von 1977
-Preis für Verbrauchsausweis mit Vorabprüfung: 59,00 €
-keine Kosten, wenn nicht ausgestellt werden kann
[zum Download]
3. Druckformular im PDF Format (Postversand) 
Dieses Formular können Sie herunterladen, handschriftlich ausfüllen und zusammen mit einem Foto auf dem Postweg zurücksenden.
[zum Download] [Download Muster, 59 kB]
4. PC-Formular (Offline) zum Ausfüllen am PC für Microsoft-Excel 
Dieses Formular können Sie herunterladen, am PC ausfüllen und zusammen mit einem Foto je Gebäude per E-Mail zurücksenden. Es erlaubt die Erfassung von bis zu fünf Gebäuden je Arbeitsmappe. Berechnungshilfen sind hier integriert.
[zum Download]
5. Energiepass-Datenerfassung V1.0 (PC-Programm) für Verwalter 
Dieses eigens hierfür entwickelte PC-Programm auf der Basis von OpenOffice ist optimal geeignet für Eigentümer oder Hausverwalter mit vielen Objekten. Die Anzahl der Auftraggeber, Objekte sowie die Verbrauchsdaten mehrerer Wärmeerzeuger je Objekt, die mit dieser Datenbank erfasst werden können, ist unbegrenzt. mehr...
Ein kleiner Helfer für Microsoft-Excel 
- Berechnung der Leerstandsquote
- Berechnung des Verbrauchs lagerfähiger Brennstoffe
- Berechnung der Wärmemenge für die Warmwasserbereitung aus der verbrauchten Menge Warmwasser (Kubikmeter -> Kilowattstunden) nach der Heizkostenverordnung, [zum Download]
Sonderkonditionen
Wenn Sie Eigentümer mehrerer Immobilien sind, können Sie hier Sonderkonditionen erfragen.
Aussteller-Lizenzen
Aussteller können für alle Formulare und das PC-Datenbankprogramm
für Hausverwalter Lizenzen erwerben. Anfrage
Erklärung:
Ich versichere hiermit ausdrücklich meine Legitimation, Energieausweise für Wohngebäude nach der derzeit gültigen Fassung der EnEV ausstellen zu dürfen.
Meine Austeller-Nummer der Deutschen Energie Agentur (dena): 161001
Sie finden mich auf www.zukunft-haus.info im Bereich Gebäudeenergiepass > Aussteller-Suche mit der Postleitzahl 16761
Energieausweis, so sieht er aus
Der Energieausweis, den Sie erhalten, umfasst immer 5 Seiten, die je nach Umfang der Modernisierungsempfehlungen bzw. der Anzahl der zu erfassenden Energieverbräuche durch 2 weitere Seiten ergänzt werden können. Dies ist die gesetzliche Anforderung an die Ausstellung der Energieausweise sowohl für den bedarfsorientierten als auch den verbrauchsorientierten Energieausweis!!
Seite 1:
Angaben zum Gebäude,
z.B. Gebäudetyp, Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Gebäudenutzfläche, Anlass der Ausstellung, Foto des Gebäudes (optional), Angaben zu der Ausstellungsgrundlage: Berechneter Energiebedarf oder erfasster Energieverbrauch (auch beides möglich), Gültigkeitsdauer, Angaben zum Aussteller

Seite 2:
Darstellung des berechneten Energiebedarfs, Vergleichswerte für den Endenergiebedarf, Angaben über den Einsatz alternativer Energieversorgungssysteme
(bleibt leer beim Verbrauchsausweis)

Seite 3:
Darstellung des erfassten Energieverbrauchs, Vergleichswerte für den Endenergiebedarf
Die Verbrauchswerte können auch zusätzlich zu Seite 2 angegeben werden.

Seite 4:
Erläuterung der verwendeten Begriffe

Seite 5:
Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung, ein beispielhafter Variantenvergleich ist optional
Dies sind begleitende Empfehlungen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen. ohne die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.
Sie ersetzen keine detaillierte Energieberatung! Es besteht zudem keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen.
Sind keine Modernisierungsempfehlungen möglich, wird dies festgehalten. Dies kann z.B. der Fall sein bei neueren Gebäuden oder Altbauten bei denen schon umfangreichere Modernisierungs-maßnahmen umgesetzt wurden. Jedenfalls sind bei Einhaltung der Neubauanforderungen der EnEV Verbesserungshinweise nicht angezeigt.
Hinweis: Einige Aussteller sind noch der Meinung, den verbrauchsorientierten Energieausweis ohne die Seite 5 (Modernisierungsempfehlungen) ausstellen zu können. Die erforderlichen Daten werden deshalb oft auch nicht abgefragt.
Diese Ausweise entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind ungültig!!
Anlagen:
Anlage 1: Zusatzseite für Modernisierungsempfehlungen
Anlage 2: Zusatzseite für die Verbrauchserfassung
 
 Ausgeliefert wird der Energiepass
(5 Seiten Laser-Farbdruck auf Papier 120 g/m²) knicksicher im verstärkten Umschlag, eingelegt in einer hochwertigen Klemm-Mappe aus transparenter Polypropylenfolie mit seitlich schwenkbarer Kunststoffklemme von der Firma Durable.
Muster zum Energieausweis (PDF-Datei) 
Ablauf bei Online-Bestellung
Schritt 1: Sie füllen das Formular aus und senden es
Schritt 2: Die Daten werden auf Plausibilität geprüft
Schritt 3: Sie erhalten eine Auftragsbestätigung, bei Bedarf erfolgen
Rückfragen zu den übermittelten Daten
Schritt 4: Je nach Zahlungsweise wird der Energiepass in der Regel innerhalb von 48 Stunden zusammen mit der Rechnung an Sie verschickt, bei Vorkasse demgemäß nach verbuchtem
Zahlungseingang
Zahlungsmöglichkeiten
Sie können wählen zwischen:
- Vorkasse (Banküberweisung)
- Zahlung über PayPal
- Rechnung
Der Gebäudeenergiepass für Wohngebäude, bedarfsbasierend
Grundlage beim Energiepass auf der Grundlage des Bedarfs ist die Qualität der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik. Das Nutzerverhalten bleibt außen vor, wodurch ein direkter Vergleich von Gebäuden möglich wird. Die Betrachtung von Modernisierungsvarianten gibt zudem und im Unterschied zum Verbrauchsausweis Aufschluss über die mögliche Energieeinsparung. In Zusammenhang mit einer anstehenden oder auch für später geplanten Modernisierung des Gebäudes bietet der Bedarfsausweis eben auch deshalb viele Vorteile und ist deshalb in der Regel die bessere Wahl.
Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Baujahr bis 1978 ist nach Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung der bedarfsbasierende Energiepass Pflicht. Ausgenommen hiervon sind jene Gebäude, die aufgrund von nachträglicher Modernisierung das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 erfüllen.
Preise für die Ausstellung eines Bedarfsausweises:
Ein- oder Zweifamilienhäuser ab 200,00 Euro
Mehrfamilienhaus bis 4WE ab 300,00 Euro
Mehrfamilienhaus 5WE bis 8WE ab 350,00 Euro
Mehrfamilienhaus 9WE bis 20 WE ab 650,00 Euro
Mehrfamilienhaus ab 21 WE auf Anfrage
Gern unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Hinweis: Der Energiepass wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke (z.B. Gewerbebetriebe, Ladengeschäfte, Lager) genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.
Stand: 09.12.2008 - Energieausweis online bestellen
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webmaster@rene-bienek.de
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© Copyright 2001
René Bienek
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07.11.2008
Stichtag 30.09.2008 für den günstigen Verbrauchsausweis verpasst? Kein Problem. Es wurde ein neues Formular entwickelt, dass auch für Gebäude bis 4 Wohnungen, die mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 errichtet wurden, die Ausstellung des Verbrauchsausweises ermöglicht.
07.11.2008
Update aller Formulare für den Energieausweis.
17.12.2007
Energiepassformulare für den Download (Word, PDF, Excel) wurden überarbeitet. Neu hinzu gekommen ist eine Excel-Arbeitsmappe, die die Erfassung von bis zu fünf Gebäuden ermöglicht.
Aktuelle Versionen hier.
13.11.2007
Neue Zinssätze bei der KfW
28.01.2007
Energie-Ratgeber auf CO2online.net

Aktuelle Energiepreise hier...
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07.12.2008
Der Countdown läuft. Ab 01. Januar 2008 beginnt die Ausweispflicht für alle Wohngebäude,. Bei Neuvermietung oder Verkauf muss dann der Energieausweis vorliegen.
01.10.2007
Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01.10.2007 in Kraft getreten.
05.07.2007
EnEV 2007 beschlossen: Energieausweise werden ab Juli 2008 Pflicht
Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Mehr...
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Unsere Leistungen rund um den Energieausweis werden von einem breiten Kundenstamm in Anspruch genommen. Neben vielen privaten Hausbesitzern zählen natürlich auch Hausverwaltungen zum Kundenstamm.

Nienaber Immobilien GmbH
Kleiner Bruchweg 23
32257 Bünde
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Ihre Meinung ist uns wichtig
Um unseren Service ständig verbessern zu können, sind wir für Ihre Anregungen und Wünsche immer offen. Viele positive Stimmen haben uns bisher gezeigt, dass wir Erwartungen erfüllen konnten.
Herr M. aus Springe Deister schrieb am 10.12.2007
"Sehr geehrter Herr Bienek,
Ihre Arbeitsweise hat mich sehr beeindruckt. Es war eine Freude, die präzise Darstellung und korrekte Abwicklung zu beobachten und damit zu arbeiten. Ich werde gerne wieder auf Sie zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen P.M"
mehr...
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01.02.2006
Förderung von Zentralheizungs-anlagen auf Basis von Brennwert-technologie jetzt möglich ...mehr
01.02.2006
Förderung von Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien bis zu einer Höhe von 50.000 Euro ...mehr
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Förderung erneuerbarer Energien
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